Das EU-Gesetz über Digitale Dienste DSA
Beim Digital Services Act - Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (EU-Gesetz über Digitale Dienste, kurz: DSA) - handelt es sich um eine Verordnung der Europäischen Union zur Schaffung eines europaweit einheitlichen Rechtsrahmens für digitale Dienste. Ergänzt wird der DSA in Deutschland durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), von dem bisher nur ein Gesetzesentwurf vorliegt.
Ab wann gilt das Gesetz über Digitale Dienste?
Der DSA ist am 16. November 2022 in Kraft getreten und gilt vollständig - also auch für kleinere Diensteanbieter - seit dem 17. Februar 2024. Das heißt, auch kleine Dienste müssen seit dem 17. Februar die Pflichten und den Rechtsrahmen des DSA umsetzen. Es ist unklar, ob auch das ergänzende Digitale Dienste Gesetz (DDG), welches durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde, rechtzeitig in Deutschland in Kraft treten wird.
Was ist das Ziel des Digital Services Acts?
Hass, gefälschte Produkte, terroristische und diskriminierende Inhalte - das Ziel des DSA ist es, ein sicheres Online-Umfeld zu schaffen und die Verbreitung illegaler Inhalte zu reduzieren. Gemeinsam mit dem Digital Markets Act (DMA) soll der DSA zu den neuen rechtlichen Grundpfeilern für’s Internet werden.
Was regelt der Digital Services Act?
Mit dem DSA kommen auf Online-Dienste verschiedene Pflichten zu. In der Verordnung werden vier Stufen unterschieden, wobei sich der Umfang der Pflichten nach der Art und Größe des Dienstes richtet und mit jeder Stufe erhöht. Wichtig für Sie als kleiner Online-Dienst könnte insbesondere die zweite Stufe der Hosting-Diensteanbieter sein.
Das Wichtigste in Kürze:
- Das Gesetz über Digitale Dienste betrifft nicht nur Internet-Giganten, sondern auch kleine Online-Dienste, wie Agenturen, Hoster, Online-Shops und sogar Blogger.
- Sobald Sie Daten im Auftrag Ihrer Kunden oder Nutzer speichern, sieht die Verordnung Pflichten zur Reduzierung illegaler Inhalte für Sie vor.
- Setzen Sie die Pflichten nicht um, kann es langfristig zu sehr teuren Bußgeldern von bis zu 6 % des Jahresumsatzes kommen.
Quelle: Das EU-Gesetz über Digitale Dienste ist in Kraft getreten | eRecht24
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